Impressum
Der Weiterbildungsverbund „(Re)Shape Automotive Industry: Upskilling und Reskilling“ wird koordiniert von Prof. Dr. Simone Kauffeld, Dipl.-Ing. Nico Selle (Projektleitung). Sie haben Interesse am Weiterbildungsverbund ReShape oder einem der Angebote? Dann kontaktieren SIe und gerne per Mail unter reshape@tu-braunschweig.de oder telefonisch unter 0531 391-2875.
Postanschrift:
Institut für Psychologie, Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie
Technische Universität Braunschweig
Spielmannstraße 19
38106 Braunschweig
Rechtsanschrift:
Technische Universität Braunschweig
Universitätsplatz 2
38106 Braunschweig
Postfach: 38092 Braunschweig
Telefon: +49 (531) 391-0
Die Technische Universität Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gesetzlich vertreten durch: Präsidentin Prof.in Dr. Angela Ittel
Technische Realisierung:
Niedersächsisches Forschungszentrum Fahrzeugtechnik
Technische Universität Braunschweig
Hermann-Blenk-Straße 42
38108 Braunschweig
Bültenweg 95
D – 38106 Braunschweig
Tel. + 49 (0)531 3495301
Geschäftsführende Gesellschafter GbR:
Helga Beulshausen, Klaus Boomgaarden
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 811 245 527
Die inhaltlich verantwortlichen Personen einzelner journalistisch-redaktioneller Texte gemäß § 6 MDStV sind unter dem jeweiligen Beitrag auf der Seite selbst genannt. Für alle anderen Inhalte ist Professorin Dr. Simone Kauffeld (Adressen siehe oben) verantwortlich.
Förderhinweis:
Der Weiterbildungsverbund (Re)Shape Automotive Industry: Upskilling und Reskilling wird im Rahmen des Bundesprogrammes „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wider. Weder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.